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Blasinstrument mieten!

Saxofon lernen
Schülerinstrumente für jung und alt!

Sie möchten ein Blasinstrument spielen lernen, wissen aber nicht, ob Ihnen dieses Hobby überhaupt liegt?

Hier die Lösung ... Einfach mieten!

Mieten Sie einfach ein Instrument, das nicht neu ist, jedoch im einwandfreien Zustand.

Unsere Werkstatt garantiert Ihnen ein gebrauchtes Topinstrument.

Ab CHF 30.- bis CHF 55.-/Monat
Min. Mietdauer 6 Monate ... Max. Mietdauer 12 Monate
Mietbedingungen:

  1. Mietgebühr
    Die Miete wird bei Vertragsabschluss fällig (6x die monatliche Rate) und wird nachstehend vom Vermieter quittiert. Bei einem allfälligen Kauf nach dem Mietende wird die bezahlte Mietgebühr zu 100% an den Kaufpreis eines neuen Blasinstrumentes angerechnet. Reine Mietinstrumente sind nicht käuflich.

  2. Mietdauer
    Die Mietdauer beträgt min. 6 Monate, max. 12 Monate.

  3. Versicherung
    Die Versicherung des Mietobjektes ist Sache des Mieters.

  4. Eigentumsvorbehalt
    Der Mietgegenstand wird dem Mieter zum persönlichen Gebrauch überlassen. Der Mieter darf den Mietgegenstand weder veräussern, verpfänden noch weitervermieten. Er hat alle Handlungen zu unterlassen, welche die Eigentumsrechte von Musik Produktiv Schweiz AG verletzen. Bei allfälliger Pfändung ist der Mieter unter Schadenersatzfolge verpflichtet, dem Betreibungsamt vom Mietvertrag Kenntnis zu geben und den Vermieter sofort zu benachrichtigen.

  5. Adressänderungen
    Adressänderungen sind dem Vermieter mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Vor Verlegung des Domizils ins Ausland ist der Mietgegenstand dem Vermieter zurückzugeben.

  6. Sorgfaltspflicht und Service-Reparaturen
    Das Mietinstrument ist sorgfältig und sachgemäss zu behandeln. Eventuelle Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter durchgeführt werden, welcher sich verpflichtet, den Mietgegenstand während der Dauer des Vertrages in betriebsfähigem Zustand zu erhalten. Hiervon ausgenommen ist Verbrauchsmaterial wie Pflegemittel, Blätter, etc.

    Für Defekte, die durch das Verschulden des Mieters oder Drittpersonen verursacht werden, kann der Mieter keine Reparaturleistung beanspruchen.

  7. Vertragsrücktritt
    Der Mieter kann jederzeit nach Abschluss des Mietvertrages vom Vertrag zurücktreten, ohne Anspruch auf Rückzahlung der Mietgebühr.

  8. Gerichtsstand
    Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wählen Vermieter und Mieter als Gerichtsstand das Domizil des Vermieters.
Tuba lernen
Miet-Kauf

Und wenn es Sie in dieser Zeit "gepackt" hat, kaufen Sie sich im Anschluss einfach Ihr erstes eigenes Blasinstrument bei uns. Die bezahlten Mieten werden Ihnen zu 100% angerechnet.

Oder schliessen sie gleich einen Miet-Kaufvertrag ab. Hier gelangen Sie zu den Informationen zu unserem Finanzierungsservice.

Telefon: +41 (0) 62 885 10 80
E-Mail: windinstruments@musik-produktiv.ch

Oder direkt bei uns im Laden.
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